WETTBEWERB

Die Brugger Dokumentarfilmtage lancieren seit 2023 einen Kurzfilmwettbewerb für junge Filmschaffende im Bereich Dokumentarfilm. Der Wettbewerb schenkt jungen Filmemacher*innen und ihren Filmen eine Plattform, um von einem breiten Publikum gesehen zu werden und soll ein Sprungbrett bieten auf dem Weg zur professionellen Filmemacher*in.

Das Festival findet vom 18. bis 21. September 2025 statt.
Die Jury des Kurzfilmwettbewerbs wird sich aus drei Fachleuten der Filmbranche zusammensetzen. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Der Hauptpreis der Brugger Dokumentarfilmtage ist mit 2500 CHF dotiert zusammen mit einem von einer/m regionalen Künstler*in gestalteten Award.

Vier bis fünf von der Jury ausgewählte Filme gehen auf eine Kinotour durch die Schweiz und werden in mehreren Kinos gezeigt. Die Filmemacher:innen erhalten 50% der Ticketeinnahmen.

Zusätzlich wird ein Publikumspreis vergeben.

Die Preisverleihung wird am 21. September 2025 um 18 Uhr im Kulturhaus ODEON Brugg stattfinden.

  • Zum Wettbewerb sind nur Dokumentarfilme zugelassen.
  • Der Wettbewerb ist offen für junge Filmemacher*innen aus Europa.
  • Der Film muss innerhalb der Jahre 2023, 2024 oder 2025 entstanden sein.
  • Der/Die Filmemacher*in versichert, während der Entstehung des Films unter 30 Jahren gewesen zu sein.
  • Der Film muss mit deutschem Ton oder mit deutschen oder englischen Untertiteln eingereicht werden.
  • Die maximale Laufzeit des Filmbeitrags darf 30 Minuten (inklusive Abspann) nicht überschreiten.
  • Der/die Filmemacher*in erklärt sich einverstanden, dass die Kopie des eingereichten Films im Archiv einbehalten wird.
  • Der/die Einsender*in stellt sicher, dass das verwendete Bild und Tonmaterial entweder sein/ihr Eigentum ist oder er/sie die Genehmigung für die Verwendung besitzt (z.B. Suisa, Gema, etc.).
  • Des Weiteren werden keine (Werbe-}Filme mit rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder sonstigen verfassungswidrigen Inhalten akzeptiert. Für jegliche Verstösse haftet der/die Einsender*in.
  • Der/die Filmemacher*in erklärt sich einverstanden, dass der Film im Falle einer Nominierung an den Brugger Dokumentarfilmtagen gezeigt wird.
  • Der/die Filmemacher*in ist damit einverstanden, dass Ausschnitte des Films bzw. Stills im Rahmen der Berichterstattung in allen öffentlichen Medien verwendet werden. Der/die Filmemacher*in ist damit einverstanden, dass Ausschnitte des Films für den offiziellen Trailer der Brugger Dokumentarfilmtage verwendet werden können.
  • Der/die Filmemacher*in verpflichtet sich, im Falle einer Nominierung und des Nicht-Erscheinens bei der Preisverleihung für das Festivalprogramm eine kurze Videobotschaft einzusenden, in der er/sie sich zu seinem/ihrem Film äussert.
  • Der/Die Filmemacher*in versichert, dass der eingereichte Film keine diskriminierenden Inhalte oder verfassungswidrigen Symbole enthält.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Filme können bis am 30. April 2025 unter folgenden Plattformen eingegeben werden: